KURZARBEIT
Kurzarbeit dient der vorübergehenden wirtschaftlichen Entlastung des Betriebes durch Senkung von Personalkosten unter gleichzeitiger Erhaltung der Arbeitsplätze. Das Sozialgesetzbuch III sieht insoweit Leistungen vor, die unter bestimmten Voraussetzungen zum Ausgleich des Arbeitsausfalls gezahlt werden.
Die nachfolgend aufgeführten Merkblätter und Leitfäden informieren ausführlich über die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte von Kurzarbeit.
| Merkblatt zum Kurzarbeitgergeld für Arbeitgeber | |
| Merkblatt zum Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer | |
| Merkblatt zum Transferkurzarbeitgergeld | |
| Merkblatt zum Saison-Kurzarbeitergeld | |
| Sammelerlass zum Kurzarbeitergeld |
Die genannten Dokumente stehen Mitgliedern nach dem LOGIN auf der Intern
