KURZARBEIT

Kurzarbeit dient der vorübergehenden wirtschaftlichen Entlastung des Betriebes durch Senkung von Personalkosten unter gleichzeitiger Erhaltung der Arbeitsplätze. Das Sozialgesetzbuch III sieht insoweit Leistungen vor, die unter bestimmten Voraussetzungen zum Ausgleich des Arbeitsausfalls gezahlt werden.
Die nachfolgend aufgeführten Merkblätter und Leitfäden informieren ausführlich über die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte von Kurzarbeit.

Merkblatt zum Kurzarbeitgergeld für Arbeitgeber
Merkblatt zum Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer
Merkblatt zum Transferkurzarbeitgergeld
Merkblatt zum Saison-Kurzarbeitergeld
Sammelerlass zum Kurzarbeitergeld

Die genannten Dokumente stehen Mitgliedern nach dem LOGIN auf der Internetseite von SACHSENMETALL unter Rundschreiben zur Verfügung.