TARIFPOLITIK
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Die Festlegung flächendeckender Entgelte und Arbeitszeiten wird in Deutschland von den Tarifvertragsparteien ohne staatliche Einflussnahme im Rahmen der Tarifautonomie wahrgenommen. Die rechtliche Grundlage dafür ist im Grundgesetz (Artikel 9 Abs. 3) verankert. Für die Unternehmen der sächsische Metall- und Elektroindustrie nimmt diese Aufgabe der Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie e.V. (VSME) wahr. Er gestaltet durch Tarifverträge die Arbeitsbedingungen, wobei ein Hauptaugenmerk auf innovativen, betriebs- und praxisnahen Lösungen liegt. Der VSME unterstützt seine Mitglieder durch:
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Tarifrunden und den Tarifverträgen stehen Mitgliedern nach dem LOGIN zur Verfügung. Tarif-ABC Tarifregister des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) |

