TARIFPOLITIK

Herzlich Willkommen
Die Festlegung flächendeckender Entgelte und Arbeitszeiten wird in Deutschland von den Tarifvertragsparteien ohne staatliche Einflussnahme im Rahmen der Tarifautonomie wahrgenommen. Die rechtliche Grundlage dafür ist im Grundgesetz (Artikel 9 Abs. 3) verankert.

Für die Unternehmen der sächsische Metall- und Elektroindustrie nimmt diese Aufgabe der Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie e.V. (VSME) wahr. Er gestaltet durch Tarifverträge die Arbeitsbedingungen, wobei ein Hauptaugenmerk auf innovativen, betriebs- und praxisnahen Lösungen liegt.

Der VSME unterstützt seine Mitglieder durch:

aktuelle Tarifinformationen
umfangreiche Tarifsammlungen
ausführliche Erläuterungen der Tarifverträge in Schulungen, Seminaren und Rundschreiben
gezielte betriebliche Beratung hinsichtlich einer Optimierung der betrieblichen Regelungen im Rahmen tariflicher Öffnungsklauseln

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Tarifrunden und den Tarifverträgen stehen Mitgliedern nach dem LOGIN zur Verfügung.

Tarif-ABC

Tarifregister des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA)